Freitag, 19. Januar 2024

"mit der Beratung zu beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt."


Klima ist ein In-Thema. Alle reden davon, die Politik will sich daran ausrichten. Manchmal werden sogar Strassen gesperrt, um für eine bestimmte Klimapolitik zu werben (höflich ausgedrückt).

Gebäude spielen bei dieser Argumentation eine grosse Rolle. Hier kann ein wesentlicher Anteil an CO2 eingespart werden:

Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist nicht nur ein Schwerpunkt deutscher Klimaschutzpolitik, sondern liegt ebenso im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die von geringeren Betriebskosten profitieren.

Energiesparen ist der einfachste und schnellste Weg, das ⁠Klima⁠ zu schützen und den Geldbeutel zu schonen. Investitionen rechnen sich durch die entfallenden Energiekosten. Das trifft auch auf Gebäude zu. Der Betrieb der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen.

Quelle: Energiesparende Gebäude auf der Seite des Umweltbundesamtes

Um diese Maßnahmen voranzubringen hat die Bundesregierung eine Förderung für die Durchführung einer Beratung zugesagt. Diese Förderung wird verwaltet vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zu diesem Thema sagt dieses Amt:


Zu einer solchen Energieberatung kann man einen Zuschuss bei diesem Amt beantragen. Auch dazu möchte ich wieder die BAFA zitieren:


Also sucht man einen entsprechend zertifizierten Energieberater, danach stellt man den Antrag bei der BAFA. Die entsprechenden Unterlagen scannt man und lädt sie auf den Server der BAFA hoch, denn die BAFA akzeptiert keine schriftlichen Unterlagen mehr. Sofern alles funktioniert, erhält man eine Mail mit einer Bestätigung und einer Vorgangsnummer. Zum weiteren Vorgehen soll man nicht nachfragen, weder per Telefon, per Brief, per Mail oder gar per FAX. Alles geht jetzt seinen Gang.

Zwecks Prüfung des Standes der Bearbeitung des eigenen Antrags gibt es eine Internetseite, über die man nachfragen kann, denn "Es wird daher empfohlen, erst dann mit der Beratung zu beginnen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt".

Prüft man den Stand des eigenen Antrags nach, landet man auf dieser Seite, die folgendes erklärt:


Sie sehen, Anfragen zu Anträgen zum Thema Energieberatung sind nicht möglich, werden vom System nicht akzeptiert.

Wie gehen Sie jetzt weiter vor in der möglichen Beratung zur Sanierung eines Hauses? Die Antwort ist einfach: gar nicht. Sie warten weiter, denn eigene Schritte sind Ihr Risiko.


Datenbank

Eigentlich ist diese Anfrage eine einfache Sache. Der Antrag mit allen Scans wird von der BAFA in einer Datenbank gespeichert. Mit jedem Bearbeitungsschritt kommen in der Datenbank weitere Daten dazu, die alle intern sind. Bei einer Anfrage nach dem Stand der Bearbeitung durch Sie wird von Ihrem Computer eine Anfrage an einen Computer der BAFA geschickt. Dieser Server sendet dann eine Anfrage an die Datenbank, die die entsprechenden Daten herauszieht, natürlich nur für die Daten, die Sie sehen dürfen. Diese Daten werden dann aufbereitet und dadurch in eine präsentable Form gebracht, die der Computer der BAFA an Ihren Computer schickt. Dort präsentiert Ihnen Ihr Computer dann die Daten.

Das ist alles ganz einfach, völlig normal. Und das geht auch schnell, denn solch eine Datenbankabfrage dauert weniger als eine Sekunde. Sollte sie wesentlich länger dauern, dann machen die Softwareentwickler auf der Seite der BAFA etwas falsch.

An dieser Aktion ist kein Mitarbeiter der BAFA beteiligt, dies wird alles von der Software erledigt. Eine Überlastung der Computer durch zu viele gleichzeitige Anfragen ist zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich. Und das kann man vorher testen und man kann die Systeme entsprechend auslegen.

Solche Anfragen an Datenbanken habe ich mehrfach geschrieben, das ist Standard, für einen Softwareentwickler ist das ein langweiliger Job.


Elektromobilität

Mit diesem Amt habe ich eigene Erfahrungen, denn ich fahre ein Elektroauto. Zu diesem Auto gab es von der Bundesregierung einen Zuschuss, warum auch immer. Auch diesen Zuschuss musste ich bei der BAFA beantragen, Papiere scannen, hochladen usw. Die BAFA bestätigte mir dann per Mail, daß ein Antrag von mir eingegangen sei. Nach etwa 3 Wochen wollte ich dann den Stand der Bearbeitung abfragen und ging auf die entsprechende Internetseite der BAFA. Nach Eingabe der geforderten Daten erhielt ich den Hinweis, daß der Antrag nicht bekannt sei. Dabei hatte mir das Amt doch per Mail bestätigt, daß mein Antrag eingegangen sei und bearbeitet würde.

Nach längerem Hin und Her und mit der Hilfe eines Rechtsanwaltes erklärte das Amt, daß die gescannten Dokumente unleserlich seien. In der Tat war bei einem Scan ein technischer Fehler aufgetreten, der sich durch Eingabe eines Vergrösserungsfaktors beheben ließ. Also einfach am Computer eingeben: Vergrösserung 400%, und man konnte alles klar und deutlich sehen, aber das war wohl zuviel verlangt. Ausserdem meinte die BAFA, daß sie mich per Brief auf die Ablehnung hingewiesen habe, doch ein solcher Brief hat mich nie erreicht. Eine Mail können sie wohl nicht schicken. Naja.

Am Ende habe ich das Geld erhalten und davon erst einmal meine Rechtsanwältin bezahlt.

Bei diesem Amt sollte man immer nachfragen, wie der aktuelle Stand der Bearbeitung eines Antrages ist.


Fazit

Um auf die Förderung der Energieberatung zurückzukommen: Einen Antrag auf Förderung einer Energieberatung kann man stellen, den Stand der Bearbeitung kann man nicht abfragen.

So ist das mit der Digitalisierung in Deutschland. Und mit der Einsparung von Energie und CO2 geht es so auch nicht voran.