Montag, 26. Februar 2018

Datenschutz


Innerhalb der Stadt Wiesbaden gibt es einen Datenschutzbeauftragten. Aufgabe dieses Mitarbeiters der Stadt Wiesbaden ist es, innerhalb der Stadtverwaltung die Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu überwachen. Den Text dieses Gesetzes finden Sie hier: Bundesdatenschutzgesetz.

Der Datenschutzbeauftragte hat einen Bericht über seine Tätigkeit im Jahre 2016 vorgelegt. Dieser Bericht enthält eine Aufstellung der durchgeführten Schulungen, untersuchten Fälle und abgegebenen Stellungnahmen. Der Bericht wurde dem Stadtparlament zur Begutachtung vorgelegt und in der Sitzung vom 14. September 2017 wurde dieser Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen: Tagesordnung II Punkt 21 der öffentlichen Sitzung am 14. September 2017.

Diesen Bericht habe ich über das Büro der Stadtverordnetenversammlung angefordert und erhalten. Bei der Durchsicht dieser Unterlagen ist mir ein Punkt aufgefallen, der in diesem Bericht nicht enthalten war. Und auf diesen Punkt möchte ich hier einmal ausführlich eingehen.


WLAN mit Vertrag

Am Wiesbadener Rathaus gibt es ein von der Stadt Wiesbaden angebotenes WLAN, zu dem ich hier auf diesem Blog schon mehrfach etwas geschrieben habe. Einen Punkt habe ich im Mai 2017 bereits dargestellt: Vor der Nutzung dieses Angebots schließt man einen Vertrag mit der Stadt Wiesbaden ab. Dies geschieht, in dem man ein Häkchen setzt und danach auf einen Button klickt. That's it. Kaum jemand liest sich diesen Vertrag durch, obwohl er einige nicht unwesentliche Punkte enthält. Meine Anmerkungen zu diesem Vertrag vom Mai 2017 finden Sie hier: WLAN mit Vertrag. Sie finden dort auch den kompletten Vertragstext, Stand Mai 2017, aber daran hat sich zum Februar 2018 nichts geändert.


Toilettenputzen im Rathaus

Als Gegenleistung zur WLAN-Nutzung am Rathaus möchten Sie sich natürlich nicht verpflichten, die Toiletten im Rathaus zu putzen. Aber was ist, wenn eine solche Verpflichtung im Vertrag enthalten ist, dem Sie vor der Nutzung des WLANs abnicken sollen?

Keine Angst, das steht in diesem Vertrag nicht drin, aber was machen Sie, wenn ein Scherzkeks so etwas reinschreibt? Und Sie stimmen diesem Vertrag zu und ja, Verträge müssen eingehalten werden.

Scherzkekse gibt es und so etwas wie eben beschrieben haben diese einmal gemacht: AGB-Klausel von WLAN-Anbieter: Zehntausende verpflichten sich zum Kloputzen. Sie können sich sicher vorstellen, wie Sie aus der Wäsche gucken, wenn der Vertragspartner auf Einhaltung des zwischen ihm und Ihnen geschlossenen Vertrages besteht.


Vertrag am Rathaus

Wie bereits geschrieben ist eine solche Klausel nicht in dem Vertrag zum WLAN am Rathaus enthalten (Stand: Februar 2018); schauen Sie sich diesen Vertrag bei der nächsten Nutzung einfach mal an. Aber Sie finden in diesem Vertrag einen Passus, der zumindest mir nicht gefällt:


Darüber hinaus behalten sich HOTSPLOTS und der Standortpartner vor, Daten anonymisiert zu statistischen Zwecken auszuwerten.

Quelle: Auszug aus dem Vertrag: 5 Datenschutz und Datensicherheit

Sie finden den vollständigen Vertragstext hier: Vertragstext


Der Standortpartner ist die Stadt Wiesbaden. Sie als Bürger dieser Stadt räumen der Stadt Wiesbaden das Recht ein, die anfallenden Daten in irgendeiner Form auszuwerten, sofern Sie das WLAN am Rathaus nutzen.

Natürlich anonymisiert. Und natürlich nur zu statistischen Zwecken. Und natürlich durch die Stadt Wiesbaden und die Firma Hotsplots, zuständig für die technische Realisierung des WLANs. Gespeichert wird: Die IP-Adresse und die MAC-Adresse des Endgerätes sowie Nutzungszeit und -dauer, möglicherweise auch mehr, das können Sie nicht kontrollieren.



Fragen an die Stadt

Woher hat die Stadt Wiesbaden das Know How für eine solche Auswertung? Was verfolgt die Stadt Wiesbaden mit einer Auswertung der Online-Aktivitäten der eigenen Bürger? Versteht sich die Stadt Wiesbaden als Unternehmen analog zu Faceboook oder Google oder NSA oder ....., die solche Daten ja auswerten. Behält die Stadt Wiesbaden dieses Recht für sich oder verkauft die Stadt Wiesbaden das Recht zur Auswertung der Daten (plus die Daten) an ein Unternehmen?

Was sagt der Datenschutzbeauftrage der Stadt Wiesbaden zu diesem Punkt? Im Bericht des Datenschutzbeauftragten habe ich dazu leider nichts gefunden.



Nachtrag

In den heutigen Zeiten kommt man ja kaum hinterher mit dem Schreiben eines Textes. Datenschutz scheint ein Recht zu werden, auf das wir verzichten sollen. So allmählich will man uns darauf vorbereiten:


„Wir brauchen eine innovationsoffene Datenpolitik in Europa. Denn Daten sind der zentrale Rohstoff der Zukunft. Smart Data kann intelligente Verkehrssteuerungssysteme, effizientere Energieversorgung oder eine bessere Gesundheitsversorgung ermöglichen. Damit Innovation durch Daten Erfolg haben kann, setzen wir uns für eine neue Datenkultur ein: Weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit hin zu einem kreativen, sicheren Datenreichtum.

Quelle: Innovationen brauchen Datenreichtum


Gebt her Eure Daten! Ich will damit doch nur Geld verdienen!